Schulordnung

Schulordnung

Die Schulordnung ist wesentlicher Bestandteil und Grundlage für ein gemeinsames Leben und Arbeiten am Elbe-Gymnasium.
SDie Schulordnung wurde von Lehrern, Schülern und Eltern erarbeitet und ist für alle verbindlich. Sie umfasst  rechtliche und sachliche Gesichtspunkte für einen geregelten und möglichst  reibungslosen Ablauf des Schullebens.

Der komplette Text der Schulordnung (incl. Handyordnung, Bibliotheksordnung und §60 SchulG M-V Ordnungsmaßnahmen) kann auch als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Schulordnung des Elbe-Gymnasiums Boizenburg

1.   Unterrichtsbeginn

a)  Das Schulgebäude wird rechtzeitig vor dem Unterrichtsbeginn geöffnet. Schüler, deren Unterricht später beginnt, verhalten sich so, dass der Unterricht nicht gestört wird.

b)  Die Lehrer schließen 10 Minuten vor Stundenbeginn die Unterrichtsräume auf.

c)  Die Fachräume dürfen nur mit Genehmigung einer Lehrkraft betreten werden.

d)  Wenn eine Lehrkraft 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht erschienen ist, informiert der Klassen- bzw. Kursvertreter das Sekretariat.

 

2.   Pausenregelung – 1. und 2. große Pause

a) Alle  Schüler  verlassen  die  Unterrichtsräume,  alle Räume werden verschlossen. (Ausnahmen werden mit dem Fachlehrer abgesprochen)

b) Die Schüler der Sekundarstufe I verlassen in der ersten und zweiten großen Pause das Schulgebäude, beim Frühstücksservice gekaufte Snacks werden ebenfalls auf dem Schulhof gegessen.
Die Nutzer der Schulspeisung (Böhme) nehmen ihr Essen in der zweiten großen Pause im Essenraum ein.

c) In den ersten beiden großen Pausen wird das Schulgelände durch die Schüler der Sekundarstufe I nicht verlassen.

d) In der dritten großen Pause dürfen das Atrium, der Keller und die Essenräume von allen Schülern genutzt werden.

e) Die Schüler der Sekundarstufe II dürfen in allen Pausen das Atrium und den Keller in angemessener Weise nutzen.

 

3.   Kleine Pausen – Raumwechsel – Freistunden – Unterrichtsschluss

a) Bei Unterrichtsschluss sind die Stühle hochzustellen.

b) Die Unterrichtsräume sowie der Aufenthaltsraum im UG sind in ordentlichem Zustand zu verlassen. Jede Klasse ist gemeinsam mit der jeweiligen Lehrkraft für die Ordnung im Klassenraum verantwortlich. Dazu gehört das Reinigen der Tafel.
Festgestellte Schäden an der Einrichtung sind umgehend der unterrichtenden Lehrkraft mitzuteilen.

c) In den Freistunden verhalten sich die Schüler so, dass der Unterricht nicht gestört wird.

 

4.   Sicherheitsbestimmungen

a) Jeder hat sich so zu verhalten, dass er weder sich selbst noch andere gefährdet oder Schuleigentum beschädigt.

b) Das Verhalten bei Gefahren ist durch den Alarmplan geregelt.

c) Unfälle jeder Art müssen sofort im Sekretariat gemeldet werden.

d) Die Treppen sind freizuhalten.

e) Die Fenster in den Klassenräumen werden zur Lüftung nur angeklappt.

 

5.   Sportunterricht und Fachräume

Für den Sportunterricht und den Unterricht in den Fachräumen werden durch die Fachlehrer gesonderte Belehrungen durchgeführt.

Die Schüler begeben sich erst 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn zur Sporthalle.

 

6.   Sonstige Bestimmungen

a) Jegliche Äußerlichkeiten bzw. Äußerungen in Richtung Rassismus und Fremdenfeindlichkeit werden an der Schule nicht geduldet.
Auf Beschluss der Schülervollversammlung ist das Tragen von Thor-Steinar-Kleidung verboten.

b) Alkohol u. a. Rauschmittel sowie Waffen sind verboten.

c) Jeder Schüler ist für die sichere Aufbewahrung von Geld, Schlüsseln und Wertgegenständen selbst verantwortlich, die Schule übernimmt dafür keine Haftung. Mobilfunkgeräte  sind  während des Unterrichts abzustellen und in der Schultasche aufzubewahren. Weiteres wird in der Handyordnung geregelt!
Unterrichtsfremde, den Unterricht störende Mittel, dürfen von der jeweiligen Lehrkraft vorübergehend einbehalten werden.

d) Fundsachen sind beim Hausmeister oder im Sekretariat abzugeben und können auch dort abgeholt werden.

e) Sämtliche Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen. Die Toiletten sind sauber zu halten.

f) Die Fahrräder sind in den Fahrradständern abzustellen, Kraftfahrzeuge außerhalb des Schulgeländes zu parken.

g) Für die Durchführung von Veranstaltungen und Bekanntmachungen am Anschlagbrett ist die Genehmigung der Schulleitung erforderlich.
Der Schülerrat hat eine Anschlagtafel im Eingangsbereich.

h) Die Einnahme von Getränken ist in Absprache mit dem Lehrer erlaubt.

i)  Schuldhafte Verstöße gegen die Schulordnung werden im Rahmen des Schulgesetzes geahndet. (siehe Anhang)

j)  Die Bibliotheksordnung ist Bestandteil der Hausordnung.

k) Das Ballspielen im Schulgebäude ist verboten.

l)  Das Atrium ist  Pausenaufenthaltsraum, wird für Unterrichtszwecke und schulische Veranstaltungen genutzt. Sondernutzungen sind mit der Schulleitung abzusprechen. Die SchülerInnen der Sek II unterstützen die aufsichtsführenden LehrerInnen bei der Sicherung von Ordnung und Sauberkeit.

m) Pausenaufenthaltsräume sind ausschlißlich der Schulhof, das Atrium und die Aufenthaltsräume im Untergeschoss.

G. Kersten

Schulleiter                                                                  Schulkonferenz